Die Lösung der sozialen Frage (Ursachenforschung)

Meine Interpretation und Zusammenfassung von dem Onlinebuch „Die Lösung der sozialen Frage oder
Überwindung des Totalitarismus“ von Otto Valentin. Ich beziehe mich hier bewusst nur auf die
wesentlichen Punkte, warum und wie Ausbeutung entsteht. Weitere Schwerpunkte werde ich in anderen
Beiträgen hervorheben.

Das ganze Buch findet man hier im Link:
https://freiheitswerk.de/download/Loesung_der_sozialen_Frage.pdf

Das Grundverständnis zur wirtschaftlichen Freiheit, ihrer Verhinderung und der Erkenntnis, was Zins ist
und wie und warum dieser entsteht.

Definition des Begriffes Freiheit:

Individual und Sozial Prinzip stehen sich gegenüber.
 
Individuelle Freiheit steht gegen gesellschaftliche Freiheit.
 
Unter Freiheit wird die natürliche Entfaltung, also im Sinne einer menschlichen Natur angepasste Ordnung, verstanden.
 
Alle Vorrechte oder Privilegien sind somit schädlich, weil sie die Freiheit einschränken.
 
Vor allem die wirtschaftliche Freiheit ist von solchen
Einschränkungen betroffen.
 
Dies wirkt sich dann auf alle folgenden Freiheiten aus.
 
Daraus folgt:
Nur wer wirtschaftlich frei ist, ist wirklich frei. Die Wirtschaft ist das Fundament, auf dem der Mensch und die Gesellschaft stehen. Die wirtschaftliche Freiheit ist daher die entscheidende Freiheit.
Wirtschaftliche Freiheit basiert auf dem Grundsatz des freien Wettbewerbs.

Zitat:

„Frei ist, wer wirtschaftlich frei ist; und wirtschaftlich frei ist, wer sich ungehindert am Wettbewerb beteiligen kann. Umgekehrt ist unfrei, wer an der Teilhabe am Wettbewerb gehindert oder gar vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Wirtschaftliche Freiheit und damit das Fundament der Freiheit überhaupt ist nichts anderes als das Recht zur Beteiligung am
Wettbewerb.“
– Zitat Otto Valentin, S.10

Zitat:

„Während die wirtschaftliche Freiheit nach dem Gesagten die persönliche Freiheit
automatisch mit einschließt, können umgekehrt – wie das Vorhandensein des Proletariats schlagend beweist – persönliche, religiöse und politische Freiheitsrechte bestehen, zugleich aber die entscheidende wirtschaftliche Freiheit der Beteiligungen am Wettbewerb vorenthalten und damit der wirtschaftlichen Ausbeutung der Freiheitsberaubten Tür und Tor geöffnet werden.“
– Zitat Zitat Otto Valentin, S.11
Durch Monopole findet eine Einschränkung des Wettbewerbs statt, sie sind somit eine Quelle der
Ausbeutung. Dies führt zu Klassenbildung, Klassenstaat, soziale Frage, verstärkte Einmischung des Staates in das
Wirtschaftsleben und die Sozialfürsorge, daraus folgen Bürokratismus und staatliches
Wirtschaftsmonopol im Staatskapitalismus (Totalitarismus).

Wichtige Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Freiheit:
 
1. Wirtschaftliche Freiheit ist mit freiem Wettbewerb gleichzusetzen und hat es bisher noch nie gegeben.
 
2. Aus dem Mangel an wirtschaftlicher Freiheit und den Wirtschaftsstörungen und sozialen Störungen, die zu immer mehr einschneidenden Maßnahmen des Staates drängen, besteht ein ursächlicher Zusammenhang.
 
3. Wirtschaftliche Unfreiheit, Ausbeutung, soziale Frage, Beschränkung des Wettbewerbs und Monopol sind fünf Bezeichnungen für ein und dasselbe.
 
4. Die Missachtung der wirtschaftlichen Freiheit führt unweigerlich in eine totalitäre Gesellschaft oder zum Zusammenbruch der Gesellschaft.

Zitat:

„Die ungelöste soziale Frage und die sie verursachenden Monopole sind die wahren Ursachen dieser Fehlentwicklung, die gesetzmäßig im „Cäsarismus“ endet, wie es Spengler nennt, im Totalitarismus, wie wir heute sagen.“
– Zitat Otto Valentin, S. 14

Die Ausbeutung durch die Monopolen habe ich in drei Teile gegliedert. 

Der Zins und die Ausbeutung

Teil 1 Der Zins

Zins:

Die zwei Einkommensarten:

1. Einkommen durch eigene Arbeitsleistung (Arbeitseinkommen, Lohn)

2. Einkommen ohne eigene Arbeitsleistung (Arbeitsloses Einkommen, Zins)

Zins ist auch als ökonomische Rente, Geldkapitalzins, Sachzins, Vorrechtzins, Bodenzins oder Grundrente bekannt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) einer Volkswirtschaft, also der gesamte Ertrag einer Volkswirtschaft, teilt sich auf diese beiden Einkommensarten auf.

In einer freien Wirtschaft des freien Wettbewerbs gibt es nur den Lohn als Einkommen, dauerhafter Zinsbezug wird durch das Zusammenfallen des Preises und der Arbeitskosten beseitigt. Denn dann setzt sich der Preis ausschließlich aus Lohnquoten zusammen. Die Begründung liegt darin, dass beim freien Wettbewerb von jeder Güterart so viele Güter erzeugt werden können, als zum Arbeitskostenpreis begehrt werden. Dies ist möglich, weil der Wettbewerb frei ist und der Zugriff zu jeder Betätigung offen ist und Produktionsmittel frei verfügbar sind.

(Idealvorstellung einer ausbeutungsfreien Wirtschaft!)

Beim freien Wettbewerb herrscht wirtschaftliche Vernunft und Gerechtigkeit, weil der Tausch Ware und Leistung haarscharf gegen Ware und Leistung erfolgt. Jeder Arbeitende erhält also den genauen Gegenwert seiner Arbeit nicht mehr und nicht weniger.

Hierbei wurde dann gleichwertige Arbeit ausgetauscht, es ist auf keiner Seite ein Mehr oder ein Weniger entstanden, nirgends ist ein Zins in Erscheinung getreten, so dass die Forderung der wirtschaftlichen Vernunft und Gerechtigkeit erfüllt wurde. Dabei muss aber beachtet werden, dass ungleichwertige Arbeit auch ungleiches Einkommen erzeugt. Es wäre ungerecht, wenn der Fleißige nicht mehr verdient als der Faulpelz, der Begabte nicht mehr als der Unbegabte und es wäre auch für die Allgemeinheit schädlich. Gleiche Löhne für alle sind also somit nicht gerecht und wirtschaftlich widernatürlich.


Dabei führt nur ein wirklich freier Wettbewerb zum Ausgleich der Einkommen nach Arbeitsleistung durch den Ausgleich der Preise. Und eben dadurch wird auch die Bildung leistungsloser Einkommen unmöglich.
Der Zins kann nicht in einer freien Wirtschaft begründet sein. Freie Wirtschaft und freie Konkurrenz gibt
es in der Realität nicht, weil es Monopole gibt.
Den Einfluss der Monopole gilt es zu entkräften, denn sie wirken Wettbewerb hemmend.

Teil 2 Quelle der Ausbeutung

a) Das Monopol
Jede Unfreiheit wirtschaftlicher Art muss als Monopol benannt werden. Dabei wird unterschieden zwischen einem vollständigen Monopol und einem unvollständigen Monopol.

Das vollständige Monopol: Dies ist der Ausschluss der Konkurrenz und erlaubt dem Monopolinhaber auch Monopolpreise zu verlangen und somit Monopolgewinne einzustreichen. Diese Art von Monopol kommt selten vor. Klassische Ökonomen sehen Monopole nur als vollständige Monopole und vernachlässigen unvollständige Monopole, in dem sie von einer ansonsten freien Konkurrenz in der Wirtschaft ausgehen.
Diese Monopole sind aber nur Grenzfälle und stehen als direkter Gegenpol zur freien Wirtschaft.

Das unvollständige Monopol: Es wird auch Konkurrenzbeschränkung genannt. Diese Art von Monopol ist fast überall in der Wirtschaft vertreten. Die bedeutendsten unvollständigen Monopole sind das Bodenmonopol und das aus dem Geldstreikmonopol abgeleitete Kapitalmonopol.
(Diese Monopole werden in der Regel von Berufsökonomen vollkommen übersehen!)


Die Bedeutung des Bodenmonopols steigt mit steigender Bevölkerungsdichte oder sinkendem Geldzins.
Die Bedeutung des Kapitalmonopols schließt Teilnehmer ohne Kapital von der Konkurrenz aus durch die Verdrängung durch technischen Fortschritt und steigender Produktion. Konkurrenzeinschränkungen sind dem vollständigen Monopol vollkommen wesensgleich. Unvollständige Monopole haben auch Monopolpreise und Monopolgewinne zur Folge.

Hier wird das unvollständige Monopol in natürliche Monopole und künstliche Monopole unterteilt.


Natürliche Monopole: Gewisse Produktionsmittel sind an örtliche Schlüsselstellungen gebunden oder oft nur sehr begrenzt vorhanden. Dazu zählen der Boden und an diesen gebundene Mittel z.B. Bergwerke, Wasserkraftwerke, Mineralquellen (Öl), usw. Boden ist also ein natürliches und unvollständiges Monopol.


Künstliche Monopole: Dazu zählen alle anderen unvollständigen Monopole.


1) Rechtliche Monopole: Dies sind per Gesetz geschaffene Monopole wie z.B. Marken, Muster, Erfindungen, Autorenschutz, Privilegien, Konzessionen als Voraussetzung für die Ausübung eines Gewerbes, Fiskalmonopole usw. Hier können Rechtliche Monopole aber auch wie bei dem Notenemissionsprivileg als vollständiges Monopol zählen, da hier Konkurrenz vollständig
ausgeschlossen wird.


2) Verabredete Monopole: Zusammenschlüsse von Unternehmen und Preisabsprachen wie Kartelle,
Trusts, Arbeitskoalitionen usw.


3) Faktische Monopole: Dies sind Monopole die weder aus gesetzlicher Festlegung noch durch Absprache bestehen und dennoch de facto bestehen. Dazu zählen das Geldstreikmonopol (ein Resultat der fehlerhaften Geldordnung) und das daraus abzuleitende Kapitalmonopol. Aber auch Unternehmen, die die ganze in Betracht kommende Nachfrage decken, sind faktische Monopole (z.B. Straßenverkehrsbetriebe, Wasserversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung, Post, Telefon,
Internetanbieter, usw.).


b) Der Zins als Resultat des Monopols
Bei nicht freier Konkurrenz (durch Monopole) kann es passieren, dass z.B. das Angebot dauerhaft kleiner ist als die Nachfrage.(Angebotsüberhang)Bei einem Nichtausgleich (z.B. durch Konkurrenz) verschiebt sich der Preis über die Arbeitskosten, es entsteht eine Spannung zwischen Preis und Arbeitskosten und dies ist der Gewinn, der dann nicht Arbeitseinkommen oder Lohn, sondern arbeitsloses Einkommen oder Zins darstellt. Durch dieses Verhältnis entsteht der Zins.

Der Zins kann eigentlich in jedem Wirtschaftssystem (z.B. Tauschwirtschaft oder Geldwirtschaft) entstehen. Seine Entstehung resultiert aus einer Ungleichverteilung von Mitteln und deren Entzug aus dem Marktgeschehen. Wer eine bestimmte Menge
an Mitteln hat, verlangt bewusst oder unbewusst einen Preis (Zins) für dessen Bereitstellung. Dieses Prinzip gilt für alle arbeitslosen Einkommen, gleich ob es sich um Geldzins, Sachzins oder Bodenzins (Grundrente) handelt.

Alle Arten von Zinsen sind somit wesensgleich.


Der Dauerzustand eines Mangels und von Knappheit erschafft den Zins.


Jede Wirtschaftsform, die Zinswirtschaft betreibt (wie der Kapitalismus) ist ihrem Wesen nach immer Monopolismus bzw. dauerhafte Mangelwirtschaft und ist folglich immer eine unfreie Wirtschaft mit allen Konsequenzen.

Zitat:

„Jeder Zins ohne Ausnahme beruht auf einem Monopol, das heißt auf einer Beschränkung oder gar auf einem Ausschluss der Konkurrenz. Das Monopol hindert das Angebot, sich weit genug auszudehnen, um die beim Arbeitskostenpreis herrschende Nachfrage zu decken. Die Menge der angebotenen Ware ist geringer als die Menge der Ware, die beim Arbeitskostenpreis begehrt wird und die Folge davon ist, dass der Preis dauerhaft über den Arbeitskosten gehalten werden kann. Aus der Spannung zwischen den Arbeitskosten und dem Preis ergibt sich ein Gewinn. Dieser Gewinn ist der Zins.“
– Zitat Otto Conrad: (Buch „Die Lösung der sozialen Frage oder Überwindung des Totalitarismus“, S. 26)
 
c) Erhebung des Zinses
Der Zins wird nicht erhoben aus der Ausbeutung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (wie Marx behauptet), sondern zwischen Monopolinhaber und Käufer. Der Monopolinhaber erhebt aufgrund der strukturellen Gegebenheiten des Monopols (Verknappung) einen Gewinn (Zins) aus dem Preis der Waren. In so gut wie jedem Preis sind Zinsen enthalten.

Zitat:

„Nur in einer monopolfreien Wirtschaft ist die Konkurrenz wahrhaft frei, ist dauernde Harmonie möglich, sind Eigennutz und Gemeinnutz identisch.“
– Zitat Otto Valentin, S. 75
 

Formen der Ausbeutung:

Einkommen ohne Mühe und Arbeit ist im menschlichen Eigennutz verwurzelt und somit tief im menschlichen Wesen verankert. Dies ist eine Form des Selbsterhaltungstriebes. Auch das ökonomische Prinzip mit dem geringsten Aufwand den größtmöglichen Erfolg anzustreben, aber auch technische Verbesserungen zielen darauf ab, ebenso wie die Aneignung fremden Arbeitsertrags und dessen unverhüllte Form die Beraubung. Einzelfälle sind allerdings nicht von Bedeutung.


Gesellschaftliche Bedeutung besteht, wenn es staatlich organisiert wird. Die Beraubung eines politischen Gegners als Mittel zur Aneignung fremden Eigentums hat schon immer eine Rolle in der Geschichte gespielt und spielt auch heute noch (Krieg, Bürgerkrieg).

Zitat:

„Weltgeschichte ist in diesem Sinne immer Kriegsgeschichte gewesen.“
– Zitat Otto Valentin, S. 35
 
Beispiele: Kriege, Expeditionen und Entdeckungen in ferne Länder, Eroberungen von Ländern, Völker
unterjochen, Sklaverei, Vertreibung, Ausbeutung, Imperialismus.
Alles ist letztendlich die Aneignung vom fremdem Besitz. Noch nie hat ein Monopolinhaber seine Macht
nicht zu seinem Vorteil gebraucht.

Zitat:

„Bietet sich die günstige Gelegenheit, arbeitsloses Einkommen zu gewinnen, dann wird sie in der Regel benutzt.“
– Zitat Otto Valentin, S. 35
 

Von der Sklaverei zur Zinswirtschaft:

Zitat:

„War es früher möglich, Sklaven, das heißt persönlich unfreie Menschen, zu halten, um sie auszubeuten, so bringt die Zinswirtschaft das Kunststück fertig, den Menschen sämtliche persönlichen und politischen Freiheiten zu gewähren und sie trotzdem auszubeuten. Obgleich Zinsnehmer und Zinszahler (angeblich) rechtlich einander völlig gleichgestellt und ebenbürtig sind, vermag der eine die Früchte der Arbeit des anderen sich unentgolten anzueignen.“
– Zitat Otto Valentin, S. 35
 
Diese legalisierte Ausbeutung beruht auf den Monopolen und macht Zinsbezieher eigentlich zu den früheren Sklavenhaltern und die Zinszahler zu den früheren Sklaven.

Zitat:

„Die Ausbeutung erfolgt nicht mehr unmittelbar durch die Aneignung der Arbeit des Sklaven, sondern mittelbar durch das Monopol.“
– Zitat Otto Valentin, S. 35
 
Teil 3: Das arbeitslose Einkommen

Das aus Monopolen stammende arbeitslose Einkommen:
Dazu müssen die Bestandteile des Zinses einzeln betrachtet werden auch Bruttozins genannt. Der Zins besteht aus der Risikoprämie, Inflationsausgleich, Aufwendungen der Bank, Sonstige Spesen, Nettozinsen. Abschreibungen stellen hier keinen Zins dar und werden auch nicht weiter berücksichtigt. Auch der Unternehmerlohn oder Unternehmergewinn hat mit dem Zins nichts zu tun.

Der Nettozins ist der reine Zins oder auch Geldzins (Geldkapitalzins).
 
Unterscheidung nach Gesell:
Geldzins = Zinsfuß, Urzins
Sachzins = Sachkapitalzins, Grenzleistungsfähigkeit des Kapitals (Gesell, Keynes), Rate des Ertrages über die Kosten (Irving Fisher)
 
Nach Keynes hat die Mainstreamökonomie diese beiden Zinsarten immer durcheinander gebracht.

Der Geldzins:
Warum wird für Geld Zins bezahlt?

Nach der Mainstreamökonomie ist der Sachzins primär und der Geldzins sekundär, weil das Sachkapital Zins abwirft und mit Geld Sachkapital gekauft werden kann.

Das ist aber laut Otto Valentins Belegen falsch!

Geldzins ist das Ergebnis eines eigenen Kapitals, eben des Geldes. Dies resultiert aus der Doppelnatur des Geldes als Tauschmittel und Wertaufbewahrungsmittel in einem. Waren und Leistungen stehen unter einem Angebotszwang, Geld oder Kapitalgeld (Geld für Investitionen) jedoch nicht (Ausnahme Inflationszeiten). Da her hat Geld immer einen Vorteil gegenüber den Waren und Leistungen. Da Geldbesitzer einen Vorteil in der Liquidität des Geldes sehen, wird Geld verstärkt gehortet und nur gegen eine Liquiditätsverzichtsprämie (Keynes) oder auch Geldzins oder Zins hergegeben.

Zins ist keine Belohnung für Sparsamkeit, sondern der Preis für das Nichteinsperren des Geldes.

Zitat:

„Wir bezahlen im Urzins (Geldzins) also weiter nichts als die Tätigkeit der Kapitalisten, die darin besteht, dem Handel Steine in den Weg gewälzt zu haben.“
–Zitat Silvio Gesell (Buch „Die Lösung der sozialen
Frage oder Überwindung des Totalitarismus“, S. 38)
Gesell und Proudhon sahen den Zins nicht als den Schlüssel, sondern als Riegel oder Schlagbaum des Marktes.
Wobei das Geld nur nach Zahlen des Wegesperrgeldes oder Wegezolls passieren darf.

Das heißt auch wenn das gehortete Geld keinen Zins mindestens in der Höhe des Geldzinses bei Investitionen erreicht, bleibt diese Investition aus. (Geld streikt! Daher Geldstreikmonopol!)
Das bedeutet der Geldzins ist primär und er Sachzins sekundär. Also verhält es sich genau umgekehrt als in den klassischen Wirtschaftstheorien.

Zitat:

„Nur wenn der Zinsanspruch befriedigt zu werden verspricht, dürfen sich die Räder der Wirtschaft drehen.“
– Zitat Otto Valentin, S. 38
Dieses Verhalten des Zinses erklärt auch die extremen Konjunkturschwankungen (von Boom über Rezession zu Krisen).

Zitat:

„Beim Geldstreikmonopol handelt es sich um das Geldmonopol schlechthin, aus dem der Geldzins (wie auch der Sachzins) fließt.“
– Zitat Otto Valentin, S. 40
Der Sachzins
Solange der erwartete Sachzins über den Geldzins liegt (Rentabilität) wird Geldkapital in Sachkapital umgewandelt (in die Realwirtschaft investiert).Jede Erhöhung des Sachkapitals auf diese Weise hat die Tendenz die Höhe des Sachzinses zu vermindern. Somit wird der Druck der Konkurrenz durch jedes Kapitalteilchen erhöht, der auf den Sachzins drückt und diesen verringert. Dadurch wird die Spannung zwischen Arbeitskosten und Preis, die aus dem Sachzins resultiert, verringert. Dies geschieht solange bis der Sachzins auf dem Niveau des Geldzinses absinkt. Wird die Grenze zum Geldzins unterschritten unterbleiben Investitionen, da der Anreiz (Sachzins) verloren geht.
Dann streikt das Geld aufgrund seiner Überlegenheit zu den Waren (Horten).

Dies wirkt dem Absinken des Sachzinses und auch dem Druck der Konkurrenz entgegen.
Es gilt: Je größer das Sachkapital, desto niedriger der Sachzins, desto weniger wird investiert, desto mehr Geld
wird gehortet und dem realen Markt entzogen.
Nur die Knappheit der Güter bewirkt den Zins (Sachzins) und sie werden knapp gehalten wegen des Wettbewerbs um den Zinsfuß auf Geld (Geldzins). Somit ist der Geldzins eine direkte Ursache für die Knappheit der Güter, wobei seine Zins fordernde Wirkung auf die knapp gehaltenen Sachgüter übertragen wird (Sachzins).

Zitat:

„Das Geldstreikmonopol zieht das Kapitalmonopol zwangläufig nach sich.“
– Zitat Otto Valentin, S. 41
 
Geld – und Sachzins stehen somit zueinander in enger Wechselwirkung. Beide Zinsarten sind eine Funktion des Geldes.

Zitat:

„Weil die Sachgüter unentbehrlich sind, entsteht zunächst der Zins (Sachzins), weil sie durch das Geldstreikmonopol dauernd knapp gehalten werden, kann der Zins (Sachzins) nicht beseitigt werden.“
– Zitat Otto Valentin, S. 43

Der Bodenzins

Der Boden ist ein natürliches Monopol, weil er nicht vermehrt werden kann und nur begrenzt vorhanden ist.

Zitat:

„Der Bodenzins ist nichts anderes als der für die Nutzung des Bodens erzielbare Preis.“
– Zitat Otto Valentin, S. 43

Der Bodenzins ist eigentlich ein Differenzialbodenzins. Die Differenz zweier verschiedener Böden ergibt den Bodenzins. Die Differenz ergibt sich aus der individuellen Brauchbarkeit des jeweiligen Bodens. Da die Brauchbarkeit des Bodens bzw. brauchbarer Boden begrenzt ist, fällt durch seine Knappheit ein Zins (Knappheitszins) an.

Hierbei wird unterschieden zwischen ländlichen und städtischen Bodenzins:

Knappheitsbodenzins:

Differenzialzins + Knappheitszins = Bodenzins (ländlicher Bodenzins bzw. ländlicher Knappheitsbodenzins)

 

Differenzialzins:

Ergibt sich aus der Differenz der Produktionskosten.

 

Knappheitszins:

Er resultiert aus der Knappheit des zur Verfügung stehenden Bodens.


Differenzialzins und Knappheitszins sind ansonsten wesensgleich. Der städtische Bodenzins resultiert aus der begrenzten Ausdehnung der Bebauung von Städten. Steigende Einwohnerdichte und eingeschränkte Bebauung schaffen Knappheit. Aus dieser Knappheit resultiert ein Monopol (Bodenmonopol) und somit der Bodenzins oder städtischer Knappheitsbodenzins. Zusätzlich sorgt die Lage für einen Differenzialbodenzins, der mit dem Knappheitsbodenzins den gesamten städtischen
Bodenzins ergibt und sich in der Höhe der Mieten widerspiegelt.


Der Pächter:

Zitat:

„Wie bei jedem Monopol, das vom Inhaber nicht selbst ausgenutzt, sondern anderen zur Ausnutzung überlassen wird, muss auch beim Bodenmonopol der Pächter den Ertrag, eben den Zins, an den Bodeneigentümer abliefern. Der Bodeneigentümer kann Ablieferung fordern, denn wenn er den Boden selbst bebaut hätte, wäre der Bodenzins ihm zugefallen.“
– Zitat Zitat Otto Valentin, S. 44

Zins aus rechtlichen und verabredeten Monopolen:

Hierunter fallen Marken, Muster, Erfinderschutz, Autorenschutz, Privilegien, Konzessionen, Kartelle, usw. Dies alles sind genau genommen Monopole in Form eines Vorrechtes, durch z.B. Gesetzt oder durch wirtschaftliche Vormachtstellung.


Das Prinzip ist hier dasselbe: Durch das Monopol wird das Angebot dauerhaft knapp gehalten, dadurch bleibt der Preis über den Arbeitskosten, wodurch sich ein Gewinn ergibt, dieser Gewinn bedingt dann den Zins.


Im Gegensatz zu dem Geld-, Sach- und Bodenmonopol sind diese Monopole von untergeordneter Bedeutung, da sie aus verschiedenen Gründen (ihrem sekundären oder tertiären Charakter, Billigkeit, Zweckmäßigkeit oder bedingt auch Unentbehrlichkeit) tolerierbar sind.
Das arbeitslose Einkommen lässt sich allgemein immer auf eine oder mehrere dieser vier Zinsarten (Geld-, Sach-, Boden- oder Vorrechtszins) einordnen.

Das nicht aus Monopolen stammende arbeitslose Einkommen:

Dieses Einkommen unterscheidet sich von dem Zins in seiner Regelmäßigkeit. Es fließt nicht regelmäßig und entsteht in der Regel aus Differenzen z.B. Preisdifferenzen. Zu diesen Differenzgewinnen zählen: Bodenspekulation und
Währungsschwankungen.

Bodenspekulation:
Resultiert aus künstlicher Zurückhaltung von Boden. (Z.B. brach liegen lassen von Bauflächen in Städten)

Währungsschwankungen:
Zwischenstaatliche Währungsschwankungen treten bei den Schwankungen der Wechselkurse auf.
(Auf- und Abwerten einer Währung in starke und schwache Währung)

Innerstaatliche Währungsschwankungen treten bei allgemeiner Warenpreisveränderung auf. (Inflation / Deflation)

Zwischenstaatliche Währungsschwankungen sind oft die Folge von innerstaatlichen Währungsschwankungen.
 
Inflation: Ist allgemeine Warenpreissteigerung.
 
Deflation: Ist allgemeiner Warenpreisverfall.

Alle Warenpreisschwankungen sind in Wirklichkeit Geldwertschwankungen oder auch Währungspfuscherei genannt.
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